Angeln auf Gut Ottenhausen
Werden Sie Teil der exklusiven Angelgemeinschaft auf Gut Ottenhausen in Lage
Wir bieten Ihnen:
- ein Rundum-Sorglos-Paket inkl. regelmäßigem Fischbesatz und Pflege der Teichanlage
- Fischarten u. a.: Aal, Barsch, Brassen, Hecht, Karpfen, Forelle, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Zander
- Angeln mit drei Ruten
- keine verpflichtenden Arbeitseinsätze
- Freuen Sie sich auf ein erholsames Angel-Erlebnis in freundlicher Atmosphäre an gepflegten und nicht frei zugänglichen Privat-Gewässern.
- Verwalten Sie Ihre Fänge bequem und papierlos über unser digitales Fangbuch isi:fish.
Gerne begrüßen wir Sie von April bis Oktober jeden 1. Freitag um 17 Uhr oder nach Absprache zu unserer Teichführung (Treffpunkt Tor Teich II, hinter dem Wohnhaus Ottenhauser Str. 120).
Mitgliedschaften Teich II + IV
Restjahr 2023 | Jahresbeitrag 2024 | Bei monatlicher Zahlung | |
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Angel-Hauptmitgliedschaft | 49 € | 299 € | 29 € / Monat |
Angel-Zweitmitgliedschaft | 19 € | 49 € | 5 € / Monat |
Die oben genannten Mitgliedsbeiträge gelten pro Teich. Die Hauptmitgliedschaft gilt für den ersten Teich Ihrer Wahl, die Zweitmitgliedschaft gilt für den zweiten Teich Ihrer Wahl. Vorraussetzung für eine Zweit-Mitgliedschaft ist eine gültige Haupt-Mitgliedschaft.
Bei Aufnahme in die exklusive Angelgemeinschaft auf Gut Ottenhausen berechnen wir eine Verwaltungspauschale von 50 € und eine Chip-Schlüsselausgabepauschale von 20 €.
Mitglieder bis 21 Jahre erhalten 50 % Ermäßigung auf die Mitgliedschaften und die Aufnahmegebühr entfällt.
In Begleitung eines Mitgliedes begrüßen wir gerne Gäste an unseren Teichen.
Die Tageskarten erhalten Sie während der Öffnungszeiten in der Verwaltung von Gut Ottenhausen, Clubhaus Ottenhauser Str. 100, 32791 Lage.
Tageskarte 15 €
6:00 bis 22:00 Uhr
Tageskarte inkl. Nacht 25 €
06:00 bis 10:00 Uhr des Folgetages
Wochenend-Ticket 40 €
Freitag 6:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr
Die Fischerei-Gastkarte ist nur gültig in Verbindung mit dem Kassenbon sowie in Begleitung eines Mitgliedes des Teiches II oder IV.
Die getätigten Fänge müssen über die Fang-App/Fangliste des begleitenden Mitgliedes registriert werden.
Ein gültiger Fischereischein ist vorausgesetzt. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Landesfischereigesetzes sowie die Haus- und Teichordnung des Gut Ottenhausens.